#Animal Rights
Target:
Tierschutz
Region:
Germany
Website:
www.tierschutz-der-bewegt.de

Bis 1969 war die Strafbarkeit sexueller Handlungen "widernatürliche Unzucht" mit allen Tieren durch das Strafgesetzbuch § 175b StGB geregelt.

Nach der 1. Strafrechtsreform vom Juni 1969 sind heute sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren nicht mehr strafbar.

Lediglich die folgen (Verletzungen, Todesfolge etc.) sind strafbar.

Wir wollen mit einer Unterschriftenaktion, bei der mind. 50.000 Unterschriften benötigt werden, die Möglichkeit bekommen, vor dem Petitionsausschuss des dt. Bundestages angehört zu werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

trotz einer deutlichen Verbesserung des deutschen Tierschutzgesetzes und eines Verbots der Tierquälerei in der Bundesrepublik Deutschland, gibt es immer noch Missstände, unter denen Tiere unnötig zu leiden haben. Dass Tiere nicht sagen können, was sie quält, wird vom Menschen ignoriert, ausgenutzt und allzu schnell als Zustimmung zur Quälerei betrachtet bzw. interpretiert.

Seit 1969 kann jeder seine persönlichen sexuellen Neigungen und Bedürfnisse durch ein Tier befriedigen, ohne mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen, denn das Recht des Tieres kann heute erst dann eingeklagt werden, wenn der Mensch durch seine Handlungen dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, sowohl psychisch als auch physisch. Sind körperliche Verletzungen weder feststellbar noch beweisbar, so liegt nach aktuellem Rechtsstand kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor.

Doch sind sexuelle Handlungen des Menschen wirklich kein sexueller Missbrauch des Tieres, vor dem jedes einzelne Tier rechtlich geschützt werden sollte? Wenn ein Mensch missbraucht wird und diese Qual aus Angst stumm über sich ergehen lässt, dann setzen wir auch keine Zustimmung voraus. Und immer haben diese Taten körperliche und/oder seelische Folgen! Warum wird bei Tieren ein Einverständnis vorausgesetzt und davon ausgegangen, dass diese keine Folgeschäden davon tragen? Auch Tiere fühlen, dies muss nicht mehr bewiesen werden.

Tiere sind leider trotz dieser lückenhaften Gesetzeslage zu begehrten Sexual- und Lustobjekten geworden. Ein angemessener tierrechtsorientierter Schutz kann nach aktuellem Stand gesetzlich nicht garantiert werden. Hinter den Begriffen "Zoophilie" und „Bestialität“ verbirgt sich das Ausleben sexueller Bedürfnisse am unzureichend geschützten und in Abhängigkeit lebenden Tier. Neben modernen Tierschutzgesetzen, die auf dem ethischen Gedankengut beruhen, dass Tiere als empfindsame Mitgeschöpfe nicht im Interesse des Menschen, sondern um ihrer selbst Willen zu achten und schützen sind, sollte die Anerkennung der tierlichen Würde auch in unserem Land eine der Hauptsäulen moderner Tierschutzkonzepte darstellen. Dies geht über die bloße Bewahrung vor Schmerzen, Leiden, Schäden und Ängsten hinaus und bedeutet eine generelle Respektierung der physischen und psychischen Integrität des Tieres.

Mit meiner Unterschrift fordere ich ein Gesetz zum Schutz der Tiere vor sexueller Ausbeutung durch den Menschen. Nach dem im Strafrecht gültigen Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz" bedarf es einer Spezialnorm, die genau festlegt, welches Verhalten strafbar ist und welches nicht. Aus rechtssystematischer Überlegungen sollten die generellen Zoophileverbote nicht in die nationalen Strafgesetzbücher, sondern als Vergehens- oder zumindest als Übertretungstatbestände in die Kataloge der verbotenen Handlungen in die Tierschutzgesetze aufgenommen werden, wie dies im Rahmen der derzeit laufenden Revision des schweizerischen TSchG von Tierschutzseite auch gefordert wird.

Was können Sie tun? Unterstützen auch Sie mit Ihrer Unterschrift unser Anliegen und setzen Sie sich für eine Erweiterung des Tierschutzgesetzes ein. Werden Sie zum Anwalt der Schutzlosen und setzen auch Sie sich für das Recht der Tiere ein.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Berz

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Um den dt. Bundestag eine Petition vortragen zu können muß jeder Petent seinen Namen, Anschrift und E-Mailadresse hinterlegen. Diese Daten werden gemäß der deutschen Datenschutzbestimmungen zu keinem anderen Zweck als der Vorlage beim Petitionsamt benutzt.

Wer sich bezüglich der Richtigkeit meiner Infos informieren möchte oder darüber mehr über den dt. Petitionsausschuss wissen möchte, kann das hier nachlesen: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a02/rili.pdf

Wir bedanken uns für Eure/Ihre Unterstützung!

The Tierschutz-der-bewegt.de petition to Tierschutz was written by Andreas Berz and is in the category Animal Rights at GoPetition.